Wenn zwei Menschen sich trauen, ein Leben lang zusammenzuleben, ist das ein großes Wagnis – aber auch eine große Freude, die mit einem Fest am „schönsten Tag im Leben“ begangen wird. In der kirchlichen Trauung erbittet und empfängt das Brautpaar den Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg, begleitet von der Festgemeinde in Fürbitte, Dankgebet und Gesang. Im Gottesdienst bekennen sich die beiden ihre Liebe und versprechen, in guten wie in schweren Tagen zusammenzubleiben.
Voraussetzungen
Evangelisch getraut werden kann ein Brautpaar, wenn mindestens eine/r von beiden der evangelisch-lutherischen Kirche angehört. Ist der andere Partner konfessionslos oder Mitglied einer anderen christlichen Kirche, ist eine evangelische Trauung dennoch möglich.
„Ökumenische“ Trauung
Die „ökumenische“ Trauung im strengen Sinn gibt es nicht: Es handelt sich entweder um eine evangelische Trauung mit Beistand eines katholischen Pfarrers oder um eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers. In der Regel entscheidet das Kirchengebäude, welche Form es wird.
Anmeldung
Sobald Sie Ihre Hochzeit planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Pfarramt auf – bedenken Sie, dass in beliebten Monaten wie Mai oder August Pfarrerin und Kirche früh ausgebucht sein können. In einem Traugespräch werden alles Formelle und alle praktischen Fragen besprochen.
Für die Anmeldung benötigen wir von beiden Brautleuten: Taufdatum, Taufort, Taufspruch, Konfirmationsjahr und -spruch bzw. Firmjahr. Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr haben, fragen Sie Ihre Eltern oder das Pfarramt Ihres Tauf- bzw. Konfirmationsortes.
Gerne können Sie Trauzeugen benennen – bei einer evangelischen Trauung haben sie keine offizielle Funktion; schön ist es, wenn sie z.B. ein Fürbittgebet übernehmen. Bei einer katholischen Trauung mit evangelischem Beistand bestätigen die Trauzeugen den Vollzug mit ihrer Unterschrift.
Trauung außerhalb der Heimatgemeinde
Sie können sich auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde kirchlich trauen lassen. Dazu benötigen Sie ggf. das sogenannte Dimissoriale Ihres Ortspfarramts – wir stellen es Ihnen gerne aus (Anruf oder Mail genügt). Es bestätigt dem Traupfarrer, dass Sie Mitglied einer evangelischen Kirchengemeinde sind; gleichzeitig bitten wir um die Vollzugsmeldung Ihrer Trauung für unser Kirchenbuch. Heiraten Sie am Wohnsitz Ihres Partners / Ihrer Partnerin, der/die dort Kirchenmitglied ist, ist das Dimissoriale nicht unbedingt nötig.
Trauspruch
Bei Ihrer Trauung bekommen Sie einen Bibelvers mit auf den gemeinsamen Lebensweg. Suchen Sie gerne im Vorfeld Sprüche aus – Beratung gibt es im Traugespräch, eine Auswahl unter www.bayern-evangelisch.de (Rubrik „Den Glauben feiern – Hochzeit“).
Musik und Lieder
Besondere Musikwünsche besprechen Sie am besten im Traugespräch. Unsere Organisten sind nebenberuflich tätig und können nicht jeden Wunsch spielen; Sonderwünsche bedeuten erheblichen Übungsaufwand, den Sie ggf. auch honorieren sollten. Die Gottesdienstbesucher sollen sich zudem durch Gemeindegesang aktiv beteiligen können – dafür eignen sich Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG) oder dem Liederheft „Kommt, atmet auf“ (KAA). Zum Traugespräch bringt Ihre Pfarrerin eine Auswahl von Vorschlägen mit.
Kosten
Für Mitglieder unserer Kirchengemeinde Hirschaid-Buttenheim ist die kirchliche Trauung seit einem Kirchenvorstandsbeschluss von 2023 gebührenfrei. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu Ihrem Hochzeitsfest zu begleiten!