Seelsorge & Besuche

Geburtstagsbesuche

Zum 70., 75., 80., 85. Geburtstag und höher besucht Ihre Pfarrerin unsere Jubilare gerne persönlich – um zu gratulieren, die Glückwünsche der Kirchengemeinde zu überbringen und Gottes Segen für das neue Lebensjahr zuzusprechen. Wenn Sie keinen Besuch wünschen oder verreist sind, geben Sie einfach im Pfarrbüro Bescheid. Ist die Pfarrerin verhindert, erhalten Sie einen Geburtstagsgruß per Post – wir bitten um Ihr Verständnis.

Hausbesuch

Sie wünschen sich für sich oder einen Angehörigen den Besuch der Pfarrerin? Rufen Sie einfach an: 09543 6388.

Heiliges Abendmahl zu Hause

Wer nicht (mehr) in die Kirche kommen kann, kann das Heilige Abendmahl zu Hause feiern. Rufen Sie an (09543 6388) und vereinbaren Sie einen Termin. Die Pfarrerin bringt ein kleines Abendmahlsgerät mit – Wein und Hostien, Kerzen und ein Tischkreuz – und feiert mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen das Abendmahl. Zeit für ein Gespräch ist selbstverständlich auch.

Krankensegnung

Einem kranken Menschen tut es gut, ganz persönlich den Segen Gottes zugesprochen zu bekommen – als spürbares Zeichen, dass Gott ihn annimmt und in der Krankheit nicht allein lässt. Vereinbaren Sie einen Besuchstermin unter 09543 6388. Bei der Krankensegnung wird gemeinsam gebetet und dem Kranken der Segen Gottes unter Handauflegung zugesprochen; auf Wunsch kann dabei auch das Heilige Abendmahl gefeiert werden.

Seelsorgerliches Gespräch

Manchmal tut es einfach gut, sich mit jemandem auszutauschen – oder man braucht einen Rat oder jemanden, der das Für und Wider einer anstehenden Entscheidung mit abwägt. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter 09543 6388 – bei Ihnen zu Hause oder im Amtszimmer. Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen der Schweigepflicht, die auch vom Staat geachtet und geschützt wird: Keine dritte Person erfährt vom Inhalt des Gesprächs.

Beichte

Manchmal belastet uns etwas so schwer, dass wir es keinem Menschen sagen können. Als Christen dürfen wir es vor Gott bringen und ihn um Vergebung bitten – in der Beichte. Vereinbaren Sie einen Termin unter 09543 6388, zu Hause oder im Amtszimmer. Pfarrerinnen und Pfarrer unterliegen dem Beichtgeheimnis, das auch der Staat achtet und schützt.

Zwei Formen der Beichte: Die Ohrenbeichte findet im persönlichen Gespräch statt – zu Hause oder im gesetzlich besonders geschützten Amtszimmer. Die öffentliche Beichte findet im Rahmen eines Gottesdienstes statt: Nach Lesung der Zehn Gebote und des Doppelgebots der Liebe bekennen wir in der Stille vor Gott, sprechen gemeinsam ein Beichtgebet (EG 886,1–3; 707; 708), bejahen die Beichtfragen und empfangen den Zuspruch der Vergebung: „Euch sind eure Sünden vergeben. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“

Informationen zur Beichte finden Sie auch im Evangelischen Gesangbuch (EG Nr. 883, S. 1511).

Weitere Hilfe: Die ökumenische Telefonseelsorge erreichen Sie rund um die Uhr gebührenfrei unter 0800 111 0 111 sowie per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de