Beerdigung

Trauer- und Sterbebegleitung

Ihre Pfarrerin begleitet auf Wunsch Sterbende und deren Angehörige. Am Ende eines Lebensweges kann es hilfreich sein, sich einem Seelsorger anzuvertrauen, Belastendes in der Beichte abzulegen, gemeinsam zu beten oder mit den nächsten Angehörigen noch einmal das Heilige Abendmahl zu feiern. In der Krankensegnung erfährt der kranke oder sterbende Mensch spürbar, dass Gott ihn annimmt – so wie er ist.

Was ist nach dem Tod eines Angehörigen zu tun?

Der Tod muss durch einen Arzt festgestellt werden: Bitten Sie Ihren Hausarzt zu kommen oder fordern Sie über die Integrierte Leitstelle (Tel. 112) einen Arzt an. Danach können Sie weitere Angehörige verständigen – es tut oft gut, die traurige Tatsache auszusprechen. Gemeinsam mit Familie und Freunden entscheiden Sie dann, welchen Bestatter Sie beauftragen. Einige Stunden später stellt ein (weiterer) Arzt den Totenschein aus.

Wenn Sie eine Haus-Aussegnung wünschen, verständigen Sie möglichst bald das Pfarramt (Kontakt siehe „Team“). Ist Ihre Pfarrerin im Urlaub, nennt der Anrufbeantworter des Pfarramts die Vertretung.

Haus-Aussegnung

Wenn ein Angehöriger daheim verstorben ist, kann es für die Familie trostreich sein, wenn in einer Aussegnungsfeier für den Verstorbenen gebetet, ihm der Valetsegen zugesprochen und für die Trauernden Gottes Trost erbeten wird. Teilen Sie diesen Wunsch sowohl dem Bestatter als auch dem Pfarramt mit, damit ein Termin abgestimmt werden kann. In der Regel findet die Hausaussegnung am offenen Sarg zu Hause statt; danach wird der Sarg verschlossen und zum Friedhof oder ins Krematorium überführt.

Der Termin der Beerdigung

Der Termin wird gemeinsam mit Ihnen, dem Bestatter und der Pfarrerin festgelegt. Eine Erdbestattung findet innerhalb von 3–6 Tagen statt. Bei einer Urnenbeisetzung kann die kirchliche Trauerfeier vor der Überführung ins Krematorium stattfinden; die Urnenbeisetzung folgt nach ca. 10–14 Tagen durch den Bestatter – auf Wunsch mit liturgischer Begleitung durch die Pfarrerin. Alternativ kann die Trauerfeier auch erst stattfinden, wenn die Urne zurück ist, mit anschließender Beisetzung.

Beerdigungsgespräch

Sobald das Pfarramt vom Sterbefall erfährt, wird mit Ihnen ein Beerdigungsgespräch vereinbart und vorab der Termin für Trauerfeier und Beisetzung festgelegt, damit Sie planen können. Im Gespräch werden die Bestattungsanmeldung ausgefüllt, über das Leben des Verstorbenen gesprochen, der Ablauf erklärt und Ihre Wünsche besprochen.

Trauerfeier

Wo die Trauerfeier stattfindet, hängt vom Ort der Beerdigung und Ihren Wünschen ab. Sie kann in einer Kirche stattfinden – anschließend geht oder fährt die Trauergemeinde zum Friedhof, wo die Feier an der Grabstätte fortgesetzt wird (Grablegung mit Gebet, Vaterunser, Glaubensbekenntnis und Segen, danach persönlicher Abschied am Grab). Da unsere Kirchen in Hirschaid und Buttenheim weit von den Friedhöfen entfernt liegen, kann die Trauerfeier auch direkt auf dem Friedhof bzw. in oder an der Leichenhalle stattfinden. Auch eine kurze Trauerfeier nur am Grab ist möglich.

Bestattungsorte

Friedhof: In fast allen Orten unseres Gemeindegebiets gibt es Friedhöfe; über den Erwerb einer Grabstätte berät Sie der Bestatter.

Friedwald: Eine kirchliche Beerdigung im Friedwald bei Ebermannstadt können wir wegen der Nähe zu unserem Gemeindegebiet durchführen. Bei weiter entfernten Orten bitten Sie am besten einen ortsansässigen Geistlichen um die Beisetzung.

Können ausgetretene oder ungetaufte Menschen evangelisch beerdigt werden?

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, erklärt damit auch, nicht kirchlich bestattet werden zu wollen – ebenso, wer sich nicht hat taufen lassen. Diesen Willen respektieren wir auch nach dem Tod. Aus seelsorgerlichen Gründen kann für die trauernden Angehörigen ein Trauergottesdienst gehalten werden; die Beisetzung am Grab übernimmt dann in der Regel der Bestatter. Alternativ kann über den Bestatter ein Trauerredner bestellt werden.

Kosten

Für die kirchliche Trauerfeier in unserer Kirchengemeinde erheben wir für Gemeindemitglieder seit einem Kirchenvorstandsbeschluss von 2023 keine Gebühr mehr.

Weitere Informationen: www.bayern-evangelisch.de („Den Glauben leben – Bestattung“) · www.trauernetz.de